Personenkreis private Krankenvollversicherung

Fragen zur PKV                zurück zum Fragenkatalog

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

In der privaten Krankenversicherung PKV können sich in erster Linie Personen versichern, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Hierbei handelt es sich um Selbständige und Beamte. Arbeitnehmer können nur zur privaten Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht mehr der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung GKV unterliegen. Das ist dann der Fall, wenn ihr regelmäßiges Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Allerdings genügt nicht mehr die einmalige Überschreitung.

Vielmehr muss das Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze übersteigen und die Grenze des Folgejahres. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2009 = 48.600 €

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