Krankenversicherungsbeitrag für Rentner

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Welchen Krankenkassen-Beitrag zahle ich als Rentner?

Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Rentner als versicherungspflichtiger Rentner oder als freiwillig versicherter Rentner versichert ist.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern ist der Beitrag aus der Rente, aus Versorgungsbezügen (Betriebsrenten) und aus einem Arbeitseinkommen zu berechnen. Insgesamt sind diese Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2009 monatlich = 3.675 €) zu berücksichtigen.

Dabei ist der Beitrag aus der Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz je zur Hälfte von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger zu zahlen. Den zusätzlichen Beitrag von 0,9 % hat der Rentner allein zu zahlen.

Für die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zahlt der Rentner allein den Beitrag. Hier gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich des Beitrages von 0,9%.

Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der Beitrag, wie von anderen freiwillig Versicherten, von den gesamten Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Diese Rentner erhalten von dem RV-Träger einen Beitragszuschuss.

 

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