Familienhilfeanspruch bei eigenem Einkommen

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Gibt es für den Familienhilfeanspruch eine Verdienstgrenze?

Der Ehegatte und die Kinder sind in der Familienversicherung nur mitversichert,
wenn ihr monatliches Einkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt.

Es gelten folgende Bezugsgrößen:

Monatliche Bezugsgröße für 2009 = 2.520 € davon 1/7  =  360 €

Handelt es sich um das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), dann gilt eine Verdienstgrenze von 400 €.

Die Ausübung einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit des Familienangehörigen schließt den Familienhilfeanspruch, unabhängig vom Einkommen, nach § 10 Absatz 1 Nr. 4 SGB V aus. Begriff der hauptberuflichen Selbständigkeit

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