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Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld wird bei Arbeitnehmern aus dem Regelentgelt berechnet. Dabei ist das Regelentgelt aus dem letzten abgerechneten Zeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen. Der Zeitraum muss mindestens vier Wochen umfassen. Das Entgelt wird bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (2009 = 3.675 €).
Das Krankengeld beträgt 70% des Regelentgeltes. Es darf jedoch 90% des Nettoentgeltes nicht überschreiten. Das Krankengeld wird auf den Kalendertag umgerechnet und für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.