Rentenzugangsfaktor

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Was ist der Zugangsfaktor?

Die derzeitige Regelaltersrente wird ab dem 65. Lebensjahr gezahlt. Dieses Rentenalter wird nach und nach auf das 67. Lebensjahr erhöht. Wer eine Rente ab dem regulär vorgesehen Zeitpunkt bezieht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Altersrente vorzeitig zu beziehen oder sogar später in Rente zu gehen. Der vorzeitige Rentenbezug führt zu dauerhaften Rentenabschlägen, der später Rentenbezug zu dauerhaften Zuschlägen bei der Rente. Die Zuschläge und Abschläge werden durch den Zugangsfaktor berücksichtigt. Für jeden Monat eines früheren Rentenbezuges wird der Zugangsfaktor um 0,003 verringert, bei späterem Rentenbezug um 0,005 erhöht.

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