Befreiung von der Handwerkerpflichtversicherung

Fragen zur GRV 

     zurück zum Fragenkatalog

Wie lange müssen selbständige Handwerker in der Rentenversicherung versichert sein?

Selbständige Handwerksmeister, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, unterliegen der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Hierbei zählen auch die Beitragszeiten einer früheren Arbeitnehmertätigkeit mit.

Der Antrag auf Befreiung gilt rückwirkend, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt wird. Ansonsten gilt die Befreiung vom Eingang des Antrages an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert