Große und kleine Witwenrente

Fragen zur GRV

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Wodurch unterscheiden sich große und kleine Witwenrenten?

Eine große Witwenrente wird gezahlt, wenn die Witwe ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann wird nur die kleine Witwenrente gezahlt, die nach 24 Monaten endet.

Kein Anspruch auf Witwenrente besteht dann, wenn die Ehe noch kein Jahr bestanden hat.

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