Einkommensanrechnung bei der Witwenrente

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Wird das Einkommen bei Witwen angerechnet?

Das eigene Einkommen der Witwe wird auf die Witwenrente angerechnet. Dies gilt allerdings nicht für die Zeit des Sterbevierteljahres. Bei der Anrechnung gibt es Freibeträge. Angerechnet wird das Einkommen, das das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes übersteigt.

Aktuelle Rentenwerte:
Westen
ab 1.7.2010 = 27,20 € = Grenzwert = 718,08 €
ab 1.7.2011 = 27,47 € = Grenzwert = 725,21 €
ab 1.7.2012 = 28,07 € = Grenzwert = 741,05 €
Osten
ab 1.7.2010 = 24,13 € = Grenzwert = 637,03 €
ab 1.7.2011 = 24,37 € = Grenzwert = 643,37 €
ab 1.7.2012 = 24,92 € = Grenzwert = 657,89 €

Das die Grenze übersteigende Einkommen wird nur zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.

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