Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Welche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
gibt es in der GKV?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Diese gelten ausnahmslos für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

10 Prozent des Abgabepreises
Für Arznei- und Verbandsmittel, Hilfsmittel, Haushaltshilfe und Fahrtkosten sind 10% zu zahlen. Hier gelten ein Mindestbetrag von 5 Euro und ein Höchstbetrag von 10 Euro

Eigenanteil von 10 Euro
Bei stationärer Krankenhauspflege sind im Kalenderjahr für 28 Kalendertage der Eigenanteil zu zahlen. Dies gilt auch für Kuren für jeden ambulanten oder stationären Kurtag. Die Art der Kur spielt dabei keine Rolle. Für die ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung sind die Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal zu zahlen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Behandlung je Quartal.

10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung
Diese Eigenbeteiligung gilt für Heilmittel wie Massagen, Bäder, Krankengymnastik und häusliche Krankenpflege. 

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