Schäden durch Kleinkinder

Fragen zur Privathaftpflicht                           zurück zum Fragenkatalog

Zahlt die Privathaftpflicht auch für Schäden durch Kleinkinder?

Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres sind deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie nicht für Schäden haften, die sie verursacht haben. In diesen Fällen kommt auch die Privathaftpflicht nicht für den Schaden auf. Manche Versicherungen bieten an, die Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu einer vereinbarten Höhe mit zu versichern. Dies ist zu empfehlen, da meist Verwandte, Freunde oder Nachbarn geschädigt werden und man durch die Zahlung den Frieden erhalten kann.

Auch wenn deliktunfähige Kinder nicht haften, kann eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Frage kommen. In diesem Falle leistet die private Haftpflichtversicherung.

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