Steuerfreiheit von Unfallrenten

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Müssen von der Unfallrente Steuern bezahlt werden?

Die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 3 Nr. 1a Einkommensteuergesetz EStG ausdrücklich als steuerfrei erklärt. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Verletztenrenten, Witwenrenten oder Waisenrenten handelt.

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