Erwerbsminderungsrente

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Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhält der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei der Beurteilung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit wird jede zumutbare Tätigkeit einbezogen. Das bedeutet, man kann auch auf andere Tätigkeiten außerhalb seines Berufes verwiesen werden.

Die volle Erwerbsminderungsrente wird in Höhe der Altersrente, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur in halber Höhe der Altersrente gezahlt.

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