Auslandsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

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Gilt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch im Ausland?

Grundsätzlich ruhen die Leistungen, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten. Eine Ausnahme hiervon machen nur die Länder der EU und Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hier sind Ansprüche auf die Sachleistungen begrenzt.

Hält sich ein Versicherter aus beruflichen Gründen im Ausland auf, dann hat der Arbeitgeber bei einer Erkrankung die Kosten zu tragen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber die Kosten, die im Inland entstanden wären. Diese in § 17 SGB V enthaltene Regelung wird in der Praxis kaum angewandt.

Da bei einem Auslandsaufenthalt erhebliche Versicherungslücken bestehen, sollte sich jeder eine Reisekrankenversicherung oder eine Zusatzkrankenversicherung zulegen, die auch den weltweiten Auslandsschutz umfasst. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die hohen Rückholkosten bei Notfällen. 

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