Mietsachschäden an Gebäuden

Betriebshaftpflicht

Mietsachschäden an Gebäuden

Im gewerblichen Bereich sind Schäden an gemieteten Sachen grundsätzlich nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Ausnahmen können für gemietete Gebäude vereinbart werden.

Dabei beschränkt sich der Versicherungsschutz meist auf Gebäudebeschädigungen, die durch den Anprall von Arbeitsmaschinen verursacht werden oder die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstehen. Eingeschlossen sind in der Regel auch Gebäudebeschädigungen, die anlässlich von Geschäftsreisen (z.B. im Hotel) entstehen. Ausgeschlossen sind aber Schäden an den mobilen Einrichtungsgegenständen.

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