Besuchersachen

Betriebshaftpflicht

Schäden an Belegschafts- und Besuchersachen

In der Betriebshaftpflichtversicherung können Beschädigungen und das Abhandenkommen von Sachen der Belegschaftsangehörigen und von Besuchern mitversichert werden. Hierzu ist in der Regel eine besondere Vereinbarung im Versicherungsvertrag erforderlich.

Auch beim Bestehen einer solchen Klausel sind Wertgegenstände wie Geld, Wertpapiere, Urkunden und Schmucksachen nicht versichert. Kraftfahrzeuge können allerdings mitversichert werden. Bietet man einem Besucher an, seinen Mantel an der Garderobe des Betriebes abzugeben und darauf aufzupassen, so ist dieses Kleidungsstück beim Abhandenkommen versichert. Nicht versichert ist das Geld, das sich in den Manteltaschen befindet.

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