Schadensfreiheitsrabatt

Kfz-Versicherung

Schadensfreiheitsrabatt

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages unter anderem nach der Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF). Für jedes Jahr indem der Versicherungsvertrag schadensfrei besteht, erfolgt die Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse mit einem niedrigeren Beitragssatz. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadensfreiheitsklassen. Hier beträgt der Beitragssatz immer 100%.

Aus der Schadensfreiheitstabelle der jeweiligen Gesellschaft kann man die einzelnen Beitragssätze entnehmen. Bei Beginn eines Kfz-Vertrages erfolgt die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse   0. Diese sieht meist einen Beitragssatz von 230% für die Haftpflicht- und 125% für die Vollkaskoversicherung vor.

Diese Klasse gilt für Fahranfänger. Kann man eine gültige Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedslandes vorlegen, die seit mindestens drei Jahren besteht, kann die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse SF ½ beantragt werden. Bei dieser Schadensfreiheitsklasse verringert sich der Beitragssatz schon auf 140% in der Haftpflichtversicherung und 115% in der Vollkaskoversicherung.

Nach einem vollen schadensfreien Kalenderjahr erfolgt die Einstufung in SF 1 mit Beitragssätzen von 100% für die Haftpflicht und die Vollkasko. Für jedes weitere volle Kalenderjahr der Schadensfreiheit erfolgt eine günstigere Einstufung. Nach 25 Jahren erreicht man in SF 25 den günstigsten Beitragssatz von 25%.

Um vorzeitig in den Genuss einer höheren Schadensfreiheitsklasse zu kommen, kann man den Beginn des Versicherungsvertrages vordatieren. Bei Beginn im ersten Halbjahr kann der Vertrag auf den 01.01 datiert werden. Damit erhält man im Folgejahr die Klasse SF 1 statt SF ½. Bei Beginn im 2. Halbjahr kann die Datierung auf den 01.07. erfolgen, so dass statt der Klasse 0 die Klasse SF ½ im Folgejahr gilt.

Viele Gesellschaften nehmen auch Sondereinstufungen vor. So bieten sie Fahranfängern eine Einstufung in SF ½ oder einer besonderen Klasse A an. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil ebenfalls bei der gleichen Gesellschaft versichert ist. Bei Partnern wird eine sofortige Einstufung in SF 2 angeboten, wenn beide Partner ihr Fahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichern. Dies gilt auch für die Versicherung eines Zweitfahrzeuges.

Für die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung werden getrennte Schadensfreiheitszeiten ausgewiesen. Hatte ein Vertrag bisher nur eine Haftpflichtversicherung ohne Vollkasko oder liegt die Vollkaskoversicherung länger als ein Jahr zurück, dann kann auch bei einer neuen oder erneuten Vollkaskoversicherung die Einstufung in die SF-Klasse der Haftpflicht beantragt werden. Dies kann günstiger sein, wenn bisher überhaupt keine Vollkaskoversicherung bestand oder der Vorvertrag mit einem Schaden belastet und zurückgestuft wurde. Dies wird als Angleichungsklausel bezeichnet.

Für Krafträder, Lastkraftwagen und Sonderfahrzeuge gelten andere Einstufungen, die aus den besonderen Schadensfreiheitstabellen ersichtlich sind.

Schadensfreiheitstabelle

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