Solaranlagenversicherung

Solaranlagen-Versicherung

Art der Solaranlage

Bei einer Solaranlage ist zu unterscheiden, ob es sich um eine solarthermische Anlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassererzeugung handelt oder eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung. Beide sind versicherungsmäßig unterschiedlich zu werten.

Versicherungen für Solaranlagen

Für Solaranlagen können unterschiedliche Versicherungen in Frage kommen. Dies hängt davon ab, welche Gefahren abgesichert werden sollen. So sind folgende Versicherungen möglich:

  • Haftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Solarthermische Anlage

Eine solche Anlage befindet sich in der Regel auf Dächern von Privathäusern. Diese Anlage ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Diese tritt ein, wenn Teile der Anlage herunterfallen und Personen oder Sachen beschädigt werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist dieser Schutz durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und bei Betriebsgebäuden über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Gegen die Gefahren Feuer, Überspannungsschäden bei Blitz, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden ist die solarthermische Anlage als Gebäudezubehör über eine bestehende Gebäudeversicherung mitversichert.

Photovoltaik-Anlage

Eine andere versicherungsmäßige Beurteilung ergibt sich für Fotovoltaik-Anlagen. Mit einer solchen Anlage wird Strom erzeugt. Dieser wird, bedingt durch die hohen staatlichen Garantiepreise, ins Stromnetz eingespeist und vergütet. Damit handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die nicht den Schutz der Privathaftpflichtversicherung hat.

Ist die Stromerzeugung gleichzeitig Teil eines Gewerbebetriebes, besteht in der Regel Schutz über die Betriebshaftpflichtversicherung bzw. kann in dieser eingeschlossen werden. Fehlt ein solcher Schutz sollte eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch im Hinblick auf das bestehende Produktrisiko beim Einspeisen in ein fremdes Stromnetz.

Ob die Photovoltaik-Anlage als Zubehör in der Gebäudeversicherung mitversichert ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden. Oft besteht nämlich keine Identität zwischen Hausbesitzer und Stromerzeuger, wenn nur das Dach zur Verfügung gestellt wurde. Besteht ein Versicherungsschutz, dann gilt dieser nur für den Umfang der Gebäudeversicherung, also Feuer, Leitungswasser, Überspannung durch Blitz, Sturm, Hagel und weitere versicherte Elementarschäden.

Weitere Gefahren können über eine Maschinenversicherung abgesichert werden. Hierbei sind auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit versichert. Dies gilt auch für Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Mess- und Regeltechnik.

Die umfassendste Deckung bietet eine Elektronikversicherung. Dabei ist jede Beschädigung oder Zerstörung durch ein unvorhergesehenes Ereignis sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruch, Raub und Plünderung versichert.

Der Betreiber einer Anlage hat auch Interesse daran, dass er mit der Photovoltaik regelmäßig Einkünfte durch die Stromproduktion hat. Nur so kann sich seine Investition in absehbarer Zeit amortisieren. Wird die Anlage beschädigt oder zerstört, fehlen diese Einnahmen. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung kann sich der Betreiber für solche Ausfälle absichern.. Für jeden Tag des Stillstandes wird dann eine Vergütung fällig. Eine solche Versicherung ist als Anhang zu einer Maschinenversicherung und Elektronikversicherung möglich.

Diese Zusammenstellung eines zweckmäßigen Versicherungsschutzes ist für den Betreiber oft mühselig. Deshalb werden in jüngster Zeit auch maßgeschneiderte Versicherungspakete speziell für Fotovoltaikanlagen angeboten.

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