Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wird durch ein Pferd ein Mensch an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt, so hat der Halter des Pferdes den entstehenden Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt auch für die durch ein Pferd verursachten Sachschäden. Diese Haftpflicht tritt auch ein, wenn den Pferdehalter kein Verschulden trifft. Dies ergibt sich daraus, dass die Haftpflicht für Tiere eine Gefährdungshaftung ist.

Man kann sich auch nicht dadurch von der Schadensersatzpflicht befreien, dass man nachweist,  besonders sorgfältig gehandelt  zu haben. Nur wenn das Pferd für die Berufstätigkeit, die Erwerbstätigkeit oder für die Unterhaltserzielung gehalten wird, hat man eine Entlastungsmöglichkeit.

Schäden, die durch Pferde verursacht werden können erheblich sein, wie Beispiele der jüngsten Vergangenheit belegen. Ausgebrochene Pferde auf der Autobahn, die Unfälle mit Verletzten, Toten und hohe Sachschäden verursachen, gingen durch die Presse. Der Schadensersatz für solche Schäden kann den Pferdehalter wirtschaftlich ruinieren, wenn er keine Pferdehaftpflichtversicherung hat.

Daher sollte kein Pferdehalter auf eine solche Tierhalterversicherung verzichten. Ausreichend hohe Deckungssummen sollten dabei selbstverständlich sein. Meist ist auch eine kombinierte Tierhalterversicherung mit der Versicherung von anderen Tieren wie Hunden möglich. Viele Gesellschaften bieten die Pferdehaftpflicht auch als Zusatzbaustein innerhalb der Privathaftpflichtversicherung an.

Sollte man selbst kein Pferdehalter sein, aber gelegentlich fremde Pferde reiten oder hüten, sollte man prüfen, ob dies durch die eigene Privathaftpflicht abgedeckt ist. Wenn nicht, sollte man eine besondere Haftpflicht abschließen. Schließlich haftet auch der Tierhüter für die entstandenen Schäden.

Die Pferde-Haftpflichtversicherung versichert Pferde aller Rassen. In die Haftpflicht sind auch Ponys, Maultiere, Esel und Kleinpferde einbezogen. Verwendet man die Pferde auch als Zugtiere für Kutschfahrten oder Schlittenfahrten, sollte man diese Deckung besonders im Versicherungsschein vermerken lassen.

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