Hundehalterhaftpflichtversicherung

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Wird ein Mensch durch einen Hund an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder getötet, so haftet der Hundehalter für diesen Schaden. Das gleiche gilt auch für die von einem Hund verursachten Sachschäden.

Die Haftung des Tierhalters tritt auch ein, wenn der Halter des Tieres den Schaden nicht verschuldet hat. Bei der Tierhalterhaftpflicht handelt es sich nämlich um eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass die Haftung allein durch die Tiergefahr begründet wird. Man kann sich auch nicht dadurch entlasten, dass man besonders sorgfältig den Hund beaufsichtigt hat.

Nur wenn der Hund der Erwerbstätigkeit, zur Bestreitung des Unterhaltes oder der Berufstätigkeit dient, kann man sich von der Haftung durch den Nachweis der gebotenen Sorgfalt entlasten. Diese Hunde sind meist auch beitragsfrei in einer Betriebshaftpflicht beitragsfrei mitversichert.

Da die meisten Hunde aber nicht aus beruflichen Gründen gehalten werden, tritt immer die Haftpflicht ohne Entlastungsmöglichkeit ein.

Eine Hunde-Haftpflichtversicherung sollte jeder Hundehalter haben. Dies gilt auch wenn der Hund noch so klein, brav oder kinderlieb ist. Kein Mensch kann sich in das Wesen eines solchen Tieres hinein versetzen. Es gibt Situationen. In den auch der bravste und folgsamste Hund nicht mehr gehorcht.

Jeder Hundehalter kennt solche Situationen. Die Begegnung mit anderen Hunden beim Spaziergang weckt oft die Triebe des Tieres und der Hund stürmt davon. Was ist, wenn dabei ein Mensch umgestoßen wird, ein Radfahrer stürzt oder ein Auto bremsen muss. Die Folgen an Körper- und Sachschäden können erheblich sein. Der Tierhalter haftet für die entstehenden Schäden in voller Höhe.

Deshalb sollte jeder Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Eine solche Versicherung kann für jede Hunderasse abgeschlossen werden. Dies gilt auch für so genannte Kampfhunde. Dabei können von der Hundeversicherung bestimmte Auflagen gefordert werden. Hierzu gehören Leinenzwang und Maulkorb.

Die meisten Hundehaftpflicht-Versicherungen machen jedoch selbst keine Auflagen. Sie schränken den Versicherungsschutz allerdings ein, wenn behördliche Auflagen nicht erfüllt wurden. Ist von der Kommune, dem Land oder dem Bund eine Haltung bestimmter Hunderassen nur mit Auflagen möglich, sind diese zur Erhaltung des Versicherungsschutzes einzuhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert