Geschäftsinhaltsversicherung

Geschäftsversicherung

Geschäfts-Inhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung, auch als Sachversicherung bezeichnet, sichert die Werte aus der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, die Waren und die Vorräte ab. Bei schwankenden Werten können in der Versicherungssumme auch Vorsorgebeträge eingeschlossen werden, so dass keine Unterversicherung entsteht.

Die Werte können dabei gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus. Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert werden. Die Versicherung gegen weitere Elementarschäden wie Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ist möglich.

Die Gefahren können einzeln versichert werden. Für jede versicherte Gefahr ist dabei ein besonderer Versicherungsvertrag abzuschließen. Bei mehreren versicherten Gefahren werden die einzelnen Versicherungsverträge in einem einzigen Versicherungsschein zusammengefasst, bleiben aber selbständige Verträge.

Feuerversicherung

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in der Feuerversicherung nach der Bauweise der Gebäude, in denen die versicherten Werte untergebracht sind. Bei Holzkonstruktionen und weicher Dachung wie Holz, Schilf, Stroh, besteht ein erhöhtes Feuerrisiko, das zu einer Prämienerhöhung führt. Bei der Beurteilung des Feuer-Risikos wird auch die Art des Gewerbes berücksichtigt. Handelt es sich um holz- oder kunststoffverarbeitende Betriebe, erhöht sich der Versicherungsbeitrag. Dies gilt auch für Betriebe, die erfahrungsgemäß ein erhöhtes Feuerrisiko haben wie z.B. Imbissbetriebe.

Bei gewerblichen Betrieben machen die Feuerversicherungen auch Auflagen über die Lagerung feuergefährlicher Stoffe und fordern im Einzelfall Feuerschutzmaßnahmen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Bei der Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ist für die Höhe des Beitrages entscheidend, in welcher Stadt der Betrieb geführt wird. Die Versicherungsgesellschaften haben aufgrund der früheren Schadensfälle eine Einteilung in Gefahrenzonen vorgenommen. Ist ein Betrieb in einer Gegend mit hoher Schadensquote, dann ist ein höherer Beitrag fällig.

Entscheidend für die Prämie aus diesem Risiko ist natürlich auch die Art des zu versichernden Betriebes. Handelt es sich um ein Juweliergeschäft, ein Geschäft für Unterhaltungselektronik, ein Autohaus mit Edelkarossen, dann ist mit einem höheren Beitrag zu rechnen. Hier werden oft auch Auflagen wie zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durch vergitterte Türen und Fenster und Alarmanlagen gemacht, bevor der Betrieb überhaupt einen Versicherungsschutz erhält.

Leitungswasser

Bei der Versicherung gegen Leitungswasser ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Gefahr von Leitungswasser ausgeht. Dabei spielt auch die Bauart des Gebäudes eine Rolle. Befindet sich der Betrieb oder Betriebsräume im Keller und stehen Einrichtung und Waren dort auf dem Boden, ergibt sich ein höherer Beitrag.

Sturm, Hagel und  andere Elementarschäden

Für die Höhe der Versicherungsprämie ist entscheidend, in welcher Gefahrenzone der Betrieb liegt. Handelt es sich um eine Einrichtung in nördlichem Flachland, gilt eine höhere Sturmzone als im übrigen Bundesgebiet. Die Versicherungen haben die Einteilung der Gefahrenzonen dabei nach Postleitzahlen vorgenommen.

Für die Elementarschäden aus Überschwemmungen ist auch maßgebend, ob es in der Nähe ein Gewässer gibt und ob der versicherte Betrieb oder die Nachbarschaft schon einmal von einem Hochwasser heimgesucht wurde. Waren in den letzten Jahren schon mehrere Überschwemmungen, dann kann im Einzelfall auch der Abschluss einer solchen Versicherung abgelehnt werden. Eine Verpflichtung zum Abschluss besteht auf Seiten der Versicherung nicht.

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