Alkoholklausel in der Unfallversicherung

 Leistungen der privaten Unfallversicherung

Alkoholklausel

Unfälle, die durch Alkoholgenuss entstehen, sind von der Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung ausgenommen.

Verschiedene Unfallversicherungsverträge sehen aber eine Leistungspflicht vor, wenn bestimmte Blutalkoholwerte nicht überschritten werden. Diese Werte liegen für Fahrzeuglenker bei 0,8 Promille und bei sonstigen Unfällen bei 1,3 Promille.

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