Studenten mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften stellen steuerlich Einkünfte dar und gehören in der Sozialversicherung zum anrechenbaren Gesamteinkommen. Von einem solchen Veräußerungsgewinn spricht man, wenn zwischen der Anschaffung eines Gegenstandes (z.B. Fahrzeug) und dem Verkauf nicht mehr als zwölf Monate liegen.
Einkommensanrechnung siehe:
Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung