Witwenrente und Minijob

Witwenrente und Minijob

Bezieher von Witwenrenten oder Witwerrenten können neben dieser Rente eine Beschäftigung ausüben. Wenn es sich um eine geringfügige Dauerbeschäftigung handelt, deren Entgelt monatlich 450 € nicht übersteigt, hat dies keine Auswirkungen auf die Witwenrente, da hier ein höherer anrechnungsfreier Betrag vorgesehen ist. Für das Entgelt muss der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13% an die Minijobzentrale zahlen. In der Rentenversicherung besteht ab 2013 Versicherungspflicht, so dass der Arbeitgeber einen beitrag von 15% und der Arbeitnehmer von 3,7% zu zahlen hat. Hiervon kann man sich befreien lassen, so dass der Arbeitgeber lediglich Pauschalbeiträge von 15% zahlen musss. Wird die Beschäftigung im Privathaushalt ausgeübt, dann sind für die Rentenversicherung und Krankenversicherung jeweils nur 5% pauschale Beiträge zu zahlen. Die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge fallen nur an, wenn die Rentner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Handelt es sich bei der Beschäftigung um ein auf höchstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristetes Arbeitsverhältnis, spielt die Höhe des Entgeltes keine Rolle für die Sozialversicherung. Es tritt keine Versicherungspflicht ein. Auch sind aus einer solchen kurzfristigen Beschäftigung keine pauschalen Beiträge zu zahlen. Allerdings sollte hier die Rentenstelle informiert werden, da unter Umständen eine Anrechnung auf die Witwenrente vorgenommen wird. Die Rentenversicherung erfährt auf alle Fälle von dieser Beschäftigung, da auch kurzfristige Beschäftigungen unter der persönlichen Versicherungsnummer an die Minijobzentrale gemeldet werden. Siehe auch:  Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrenten

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4 Kommentare

  • Svenja Fritzen-Lotz sagt:

    Guten Tag, die 2 Monatsgrenze bzw. 50 Tage Regelung wurde mittlerweile auf 3 Monate bzw. 70 Tage angepasst. Vielen Dank für die gute Zusammenfassung.

  • Heidemarie Willers sagt:

    Warum wird ein Minijob überhaupt auf die Witwenrente angerechnet, wenn man durch seine eigene Rente, die auch nicht gerade sehr hoch ist, über die viel zu niedrigen Freibeträge liegt. Ich mache den Minijob auch nur, damit ich die Miete bezahlen kann und mir vielleicht mal einen Urlaub leisten kann. Durch die Anrechnung liegt mein Stundenlohn beim Minijob jetzt unter dem Mindestlohn.

  • Herzog sagt:

    Frage: Wieviel wird mir für einen 450 Euro Job von Witwenrente abgezogen? Bin Vollrentnerin (81 Jahre), seit 20 Jahren Witwe

  • Cornelia Kamp sagt:

    Ich bin seit Januar Witwe und arbeite Vollzeit. Nun bekomme ich eine monatliche Witwenrente die sehr klein ausfällt da mein Gehalt angerechnet wird. Wie sieht es aus wenn ich mir noch einen Minijob suche. Werden mir diese 450 Euro dann auch auf die Witwenrente angerechnet. Ich möchte jetzt noch soviel wie möglich sparen damit ich in der Rente keine Flaschen sammeln muss.
    Danke für die Antwort
    Cornelia Kamp

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