Beamter und Minijob

Beamter und Minijob

Beamte haben das Recht, nach Genehmigung durch ihren Dienstherrn, Nebenbeschäftigungen auszuüben. Handelt es sich bei einer solchen Beschäftigung um eine geringfügige Beschäftigung mit einem Entgelt unter 400 € monatlich, dann besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung. Der Arbeitgeber hat pauschale Beiträge in Höhe von 13% ( bei Haushaltsbeschäftigten 5%) zur Krankenversicherung und 15% ( bei Haushaltsbeschäftigten 5%) zur Rentenversicherung zu zahlen. Die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung sind nur dann zu zahlen, wenn der Beamte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, die auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist, dann sind hierfür keine Pauschalbeiträge zu entrichten. Eine solche kurzfristige Beschäftigung ist in jedem Falle versicherungsfrei, unabhängig von der Höhe des gezahlten Entgeltes.

Übt ein Beamter eine Beschäftigung aus, bei der das monatliche Entgelt 400 € übersteigt, dann gelten folgende Regelungen. Es handelt sich sozialversicherungsrechtlich um eine Hauptbeschäftigung. Der Beamte wird in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Hierfür sind individuelle Beiträge vom Lohn einzubehalten und mit dem Arbeitgeberanteil abzuführen. In der Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht für eine solche Hauptbeschäftigung dagegen keine Versicherungspflicht, da der Beamte nach § 6 SGB V versicherungsfrei ist. Es sind in diesem Falle auch keine pauschalen KV-Beiträge zu zahlen, da es sich nicht um eine geringfügige, sondern um eine Hauptbeschäftigung handelt.

Verwandte Themen:
Begriff der geringfügig entlohnten Beschäftigung – Minijob
Begriff der kurzfristigen Beschäftigung
Geringfügig entlohnte Beschäftigung bei gleichzeitiger kurzfristiger Beschäftigung
Minijob in Privathaushalten
Altersrentner mit Minijob oder Vollzeitbeschäftigung
Versorgungsempfänger – Pensionäre und Minijob
Private Krankenversicherung und Minijob
Freiwillige Krankenversicherung und Minijob

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert