Typklassen Autoversicherung

Kfz Versicherung

Typklassen

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung richtet sich bei Personenkraftwagen nach der Einstufung in eine Typklasse. Für jeden Fahrzeugtyp wird jährlich der Schadensbedarf ermittelt. Anhand dieses Schadensbedarfes erfolgt eine Einstufung in die Typklasse mit dem entsprechenden Schadensbedarfsindexwert. Die Feststellung wird von einem unabhängigen Treuhänder mit Wirkung für alle Kfz-Versicherungen getroffen.

Die Einstufung in Typklassen erfolgt getrennt für die Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko).

Bei neuen Fahrzeugmodellen wird eine vorläufige Einstufung nach entsprechenden Vergleichsmodellen vorgenommen. Ergibt sich hier ein abweichender Schadensindex, erfolgt für die Zukunft die Neuzuordnung in die zutreffende Typklasse.

In der Haftpflichtversicherung gibt es dabei die Typklassen 10 – 25, in der Vollkasko die Typklassen 10 – 34 und in der Teilkasko die Typklassen 10 – 33. Je höher der statistische Schadensbedarf für ein Fahrzeugmodell ist, umso höher ist auch die Einstufung in der Typklasse.

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