GRV Regelaltersrente

Gesetzliche Rentenversicherung

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Der abschlagsfreie Bezug dieser Altersrente wird stufenweise vom Jahr 2012 an bis 2029 auf das 67. Lebensjahr erhöht.

Betroffen sind hiervon ist der Geburtsjahrgang ab 1947, der einen Monat länger arbeiten muss. Ab 1948 sind es 2 Monate, ab 1949 = 3 Monate, 1950 = 4 Monate bis zum Jahrgang 1958, der erst ab dem 66. Lebensjahr die Regelaltersrente erhält. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 erhöht sich die Zeit um jeweils zwei Monate. Für die Geburtsjahrgänge ab 1963 gilt dann als Beginn der Regelaltersrente einheitlich das 67. Lebensjahr. 

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