Invaliditätssumme

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Invaliditätssumme

Bei einer dauerhaften Unfallfolge wird der Grad der Invalidität festgestellt. Aufgrund dieses Grades wird der Anteil an der Invaliditätssumme gezahlt. Dabei kann eine Invalidität mit Progression vereinbart werden.

Das bedeutet, dass bei höheren Invaliditätsgraden eine überproportionale Entschädigung bezahlt wird. Ist eine vierfache Progression vereinbart, so wird beispielsweise ab einer Invalidität von 70% eine Leistung von 220% gezahlt. Bei 100% Invalidität werden 400% der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt.

Für den Verlust oder den Funktionsausfall von Körperteilen oder Sinnesorganen wird meist ein fester Invaliditätsgrad anhand einer Gliedertaxe angenommen.

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall muss die Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und die Leistung beantragt werden.

Keine Invaliditätssumme wird gezahlt, wenn der Unfallverletzte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt. Deshalb wird die Invaliditätssumme auch erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt.

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