Gesetzliche Unfallversicherung
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation an behinderte und von Behinderung bedrohte Unfallverletzte und an einer Berufskrankheit Leidende erbracht. Ziel ist es, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen und eine Verschlimmerung zu verhüten.
Weiterhin soll hierdurch die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit vermieden, überwunden und gemindert werden. Auch soll eine Verschlimmerung verhütet, sowie der vorzeitige Bezug von Sozialleistung vermieden werden.