GUV Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallrente

Ist die Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gemindert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Unfallrente. Eine Rente wird nur gezahlt, wenn mindestens eine Erwerbsminderung von 20 Prozent vorliegt. Die Höhe der Unfallrente beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes.

Der Jahresarbeitsverdienst beträgt höchstens das Zweifache der Bezugsgröße. Dies ist für 2009 ein jährlicher Betrag von 60.480 €. Die Satzung der einzelnen Berufsgenossenschaft kann eine höhere Grenze festlegen.

Für Versicherte, die das 15. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Jahresarbeitsverdienst mindestens 40 Prozent der Bezugsgröße. Für Versicherte über 18 Jahre beträgt der Mindestbetrag 60 Prozent der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt für 2009 = 30.240 € jährlich.

Für Kinder die auch einen Arbeitsunfall erleiden können (Kindergarten, Schule) sind besondere Jahresarbeitsverdienste festgelegt, da sie noch kein eigenes Einkommen haben. Hier beträgt der fiktive Jahresarbeitsverdienst vor dem 6. Lebensjahr 25 Prozent der Bezugsgröße. Für Kinder nach Vollendung des 6. und vor dem 15. Lebensjahr, beträgt der Jahresarbeitsverdienst 33,33 Prozent der Bezugsgröße.

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