Leistungen
In der gesetzlichen Unfallversicherung herrscht der Grundsatz, dass bei einem Arbeitsunfall frühzeitig alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheitsschäden zu beseitigen, oder zu bessern und die Verschlimmerung zu verhüten. Außerdem sollen die Folgen gemildert werden. Aus diesem Grundsatz heraus werden folgende Leistungen gewährt: