GUV Kraftfahrzeughilfe der Unfallversicherung

Versicherungslexikon

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Kraftfahrzeughilfe

Die Kraftfahrzeughilfe wird von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht, wenn der Verletzte durch die Art und Schwere des Gesundheitsschadens auf Dauer auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Hierdurch soll die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, eine behindertengerechte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Das Nähere ist in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) festgelegt.

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