Hilfsmittel

Gesetzliche Unfallversicherung

Hilfsmittel

Hilfsmittel der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle ärztlich verordneten Sachen, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Unfallfolgen mildern oder ausgleichen. Hierzu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel. Auch die Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel werden von der Unfallversicherung bezahlt.

Die Hilfsmittel sind dem Unfallverletzten kostenfrei zur Verfügung zustellen. Wurden im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für Hilfsmittel Festbeträge festgelegt, dann gelten diese auch für die Unfallversicherung. Nur bis zu dieser Höhe werden dann die Kosten bezahlt.

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