Studenten mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Hat ein Student Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, so sind diese Einnahmen steuerrechtlich als Einkünfte und sozialversicherungsrechtlich als Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Einkünfte sind dabei die Überschüsse, die sich als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergeben. Auch der Student, der seine Mietwohnung an andere Mitbewohner untervermietet und Miete kassiert, hat solche Einnahmen. Allerdings kann er die von ihm gezahlten Mietausgaben für den Wohnungsteil als Werbungskosten absetzen.
Einkommensanrechnung siehe:
Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung