Private Unfallversicherung für Studenten
Studenten sind gesetzlich gegen Unfall versichert. Dies gilt allerdings nur für den Studienbereich. Für den Privatbereich besteht kein Versicherungsschutz. Erfahrungsgemäß passieren aber zwei Drittel aller Unfälle im Freizeitbereich. Deshalb erhebt sich die Frage nach der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung ist auch für Studenten angebracht.
Dies ergibt sich aus folgender Überlegung: Bei Unfällen mit Körperschädigungen, die nach einer Heilbehandlung wieder ausheilen genügt die Krankenversicherung. Diese reicht aber nicht bei einem privaten Unfall mit bleibenden Schäden, z.B. Verlust von Körperteilen oder Bewegungseinschränkungen, aus. Durch einen solchen Unfall kann vielleicht das Studium nicht fortgesetzt und ein Beruf nicht ausgeübt werden. Es fehlt somit eine Erwerbsgrundlage für die Zukunft. Rentenansprüche bestehen meist ebenfalls noch nicht. Dies kann durch die Leistungen der privaten Unfallversicherung mit angemessenen Invaliditätssummen und lebenslangen Unfallrenten ausgeglichen werden.
Da eine private Unfallversicherung auch eine Kostenfrage für Studenten ist, sollte sich eine solche auch auf diese Grundleistungen beschränken.
Übersicht:
Leistungen der privaten Unfallversicherung