Rechtsschutz im Vertragsrecht

Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, die Ware wird mangelhaft geliefert. Man will vom Vertrag zurücktreten, aber der Verkäufer weigert sich die Ware zurückzunehmen. Der gute Freund hat ein Buch ausgeliehen und behauptet nun es sei sein Eigentum. Die Versicherung will trotz Versicherungsfall nicht zahlen. Diese Streitigkeiten werden durch diese Rechtsschutzart abgedeckt.

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