Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht, Lebenspartnerrecht und Erbrecht
Dieser Rechtsschutz deckt eine Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartner- und Erbrechtes ab. Dabei kann nur die Beratung eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars in Anspruch genommen werden. Bei einer Scheidung ist nur eine einmalige Beratung, nicht aber der Scheidungsprozess durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt.