Pauschalbeiträge aus Minijobs erhöhen die Rente

Pauschalbeiträge aus Minijobs erhöhen die Rente

Bei geringfügigen Beschäftigungen, so genannten Minijobs, hat der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung zu zahlen. Dabei sind 13% für die Krankenversicherung und 15% für die Rentenversicherung aus dem gezahlten Entgelt zu berechnen. Bei Beschäftigten im Haushalt sind jeweils 5% Pauschalbeiträge für beide Versicherungszweige fällig.

Die pauschal gezahlten Rentenversicherungsbeiträge sind nicht verloren. Sie werden bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Rentenberechnung nach § 76b SGB VI berücksichtigt.

Für die pauschal gezahlten Krankenversicherungsbeiträge entstehen dagegen keine zusätzlichen Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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