Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Eine Hauptbeschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, aus dem ein monatliches Einkommen von mehr als 400 € bezogen wird. Eine solche Hauptbeschäftigung führt zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Werden daneben noch mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bis 400 € mtl. ausgeübt, erfolgt die versicherungsrechtliche Beurteilung in folgender Weise:

Der zuerst aufgenommene Minijob bleibt versicherungsfrei. Jeder zusätzlich aufgenommene Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Der Arbeitgeber des zweiten Minijobs hat die Arbeitnehmeranteile einzubehalten und mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Einzugsstelle abzuführen. Werden neben einer Hauptbeschäftigung ein Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, dann sind beide versicherungsfrei. Es erfolgt keine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung. Besteht in der Hauptbeschäftigung keine Versicherungspflicht z.B. bei Beamten, dann gilt die obige Regel nicht. In diesem Falle werden mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet.

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