Die deutsche Sozialversicherung ist davon geprägt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind. Dieser Grundsatz wird durchbrochen bei den so genannten geringfügigen Beschäftigungen oder Minijobs. Hier tritt zwar keine Versicherungspflicht ein, jedoch sind pauschale Beiträge zu zahlen.
Die heutige Arbeitswelt mit hoher Arbeitsteilung, kann nicht mehr einfach in Hauptbeschäftigung und Nebenbeschäftigung aufgeteilt werden.
Vielfach werden mehrere Nebenbeschäftigungen ausgeübt. Oder eine Selbständige Tätigkeit wird mit einer Nebenbeschäftigung ergänzt. Hausfrauen, Rentner und Studenten sind heute oftmals auf solche Nebenbeschäftigungen oder Nebentätigkeiten angewiesen. Je nach persönlichem Hintergrund treten unterschiedliche versicherungsrechtliche Folgen ein.
Auf den folgenden Seiten sind die Einzelregelungen erläutert: