Private Kranken-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung enthält bestimmte Leistungen nicht. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die GKV immer mehr Selbstbeteiligungen und Leistungskürzungen aufweist Diese Lücken können nur durch eine private Zusatz-Krankenversicherung abgedeckt werden können.
Eine solche private Zusatzversicherung enthält folgende Leistungen:
Zahnersatzzuschuss bei einer Regelversorgung bis zu 100%, unter Einrechnung der gesetzlichen Vorleistung
Höherwertiger Zahnersatz bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte wie zum Beispiel Inlays und Implantate
Zahnbehandlungen, die durch die GKV nicht gedeckt sind, wie professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
Kieferorthopädische Behandlung auch für Erwachsene
Kosten von Brillen und Kontaktlinsen
Behandlungskosten von Heilpraktikern einschließlich der verordneten Arzneimittel
Kostenzuschuss bei Heilmitteln und Hilfsmitteln als Ergänzung der GKV-Leistung und Zuschuss zu den gesetzlichen Zuzahlungen
Erstattung der Selbstbeteiligungen bei Haushaltshilfe und Medikamenten
Vorsorgeuntersuchungen und Neugeborenen-Vorsorge, die sonst nicht gedeckt sind
Schutzimpfungen bei Reisen wie Hepatitis A, FSME, Typhus
Erstattung der Mehrkosten bei stationärer Behandlung, wenn ein teureres Krankenhaus aufgesucht wird als das Einweisungs-Krankenhaus. Erstattet werden die Mehrkosten beim Pflegesatz und die Fahrtkosten.
Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
Zahlung der Rooming-In Kosten. Wenn bei stationärer Behandlung eines Kindes, ein Elternteil mit aufgenommen wird, werden die Kosten hierfür bezahlt.
Zahlung eines Kurtagegeldes
Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweitem Schutz und Rückflugkosten bei Notfällen und Zahlung der Überführungskosten
Zahlung von Krankenhaustagegeld
Zahlung von Krankentagegeld