PKV Altersrückstellung private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Altersrückstellung

Jede private Krankenversicherung hat als Vorsorge eine Altersrückstellung zu bilden. Hiermit sollen übermäßige Beitragssteigerungen im Alter vermieden werden. Das Prinzip funktioniert so, dass bei jungen Versicherten ein höherer Beitrag erhoben wird, als eigentlich zur Kostendeckung erforderlich wäre. Im Alter, bei höherer Inanspruchnahme, ist der Beitrag niedriger als es eigentlich erforderlich ist. Diese Differenz wird mit den Altersrückstellungen ausgeglichen.

Die Altersrückstellung muss für jeden einzelnen Privatversicherten besonders ausgewiesen werden. Bisher konnte bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung die Altersrückstellung nicht übertragen werden. Sie war bei einem Wechsel unwiderruflich verloren. Im ersten Halbjahr 2009 erhalten privat Krankenversicherte ein zeitlich befristetes Wechselrecht in den Basistarif bei anderen privaten Krankenversicherungen. Dabei können sie ihre Altersrückstellung im Umfang des Basistarifes auf die neue Krankenversicherung übertragen. Für die ab 2009 neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen wird dieses Recht zur Übertragung der Altersrückstellung generell eingeführt.  

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