Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

In Deutschland haben sich die gesetzliche und private Krankenversicherung nebeneinander entwickelt. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Mitgliedschaft durch die Versicherungspflicht zustande kommt, entsteht in der privaten Krankenversicherung (PKV) die Mitgliedschaft durch einen freiwilligen Vertrag.

Bei den gesetzlichen Krankenassen sind in erster Linie die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer versichert. Diese können nur dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen im letzten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat und auch noch die Grenze des folgenden Jahres überschreitet. Diese Grenze liegt für das Jahr 2014 bei 53.550 € und für 2015 bei 54.900 € . Sie werden dann versicherungsfrei.

Während früher nur Angestellte sich privat versichern konnten, haben inzwischen alle Arbeitnehmer dieses Recht. Neben den Arbeitnehmern können sich andere Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind, privat versichern.

Dies sind in erster Linie Selbständige, Freiberufler und Beamte. Ab dem Jahre 2009 muss jeder eine Krankenversicherung haben, egal ob gesetzlich oder privat. Das gilt auch für die Personen, die in der Vergangenheit ihre KV gekündigt haben, oder wegen der Nichtzahlung von Beiträgen ausgeschieden sind.

Die private Krankenversicherung, muss mindestens den Leistungsumfang haben, der auch Inhalt der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Neben diesen Leistungen bieten die private Krankenversicherung auch vielfältige Leistungserweiterungen. Diese Leistungen kann der Privatversicherte in seinen Versicherungsschutz einbeziehen.

So besteht die Möglichkeit, bei der stationärer Behandlung im Krankenhaus die Wahlleistungen ärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) und die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer zu versichern. Bei der Wahl von Arzt oder Zahnarzt, ist der private Krankenversicherte nicht auf die Kassenärzte beschränkt. Er kann jeden niedergelassen Arzt konsultieren und jedes Krankenhaus aufsuchen.

Der Leistungsumfang der PKV erstreckt sich auch auf Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht wurden. Bezahlt werden auch alternative Heilbehandlungen.

Bei der Zahnersatzversorgung werden auch höherwertige Versorgungen bezahlt, wie die Erstattung von Zahnimplantaten.

Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung vielfältige Eigenbeteiligungen und Selbstbehalte gibt, können solche Selbstbehalte in der privaten Assekuranz individuell vereinbart werden. Hiefür gibt es dann entsprechende Beitragsermäßigungen.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert