GKV Zuzahlungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Zuzahlungen  –  Eigenbeteiligungen

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für die verschiedensten Leistungsbereiche Eigenbeteiligungen bzw. Zuzahlungen vor. Die Rechtsgrundlage hierzu ergibt sich aus § 61 Sozialgesetzbuch V. Danach sind folgende Selbstbeteiligungen für Versicherte über 18 Jahre vorgesehen:

10% des Abgabepreises mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro

Arzneimittel und Verbandsmittel
Hilfsmittel wie Körperersatzstücke, Rollstühle, Kunstaugen, Gehhilfen, Hörgeräte
Soziotherapie je Kalendertag
Haushaltshilfe je Kalendertag
Fahrtkosten
Transportkosten auch von Rettungsdiensten

Zuzahlung von 10 Euro

Stationäre Krankenhauspflege für 28 Tage im Kalenderjahr
stationäre Vorsorgekuren je Kurtag
Mütterkuren je Kurtag
Mütter-Kind-Kuren je Kurtag
ambulante und stationäre Rehabilitation je Reha-Tag
ambulante ärztliche Behandlung je Quartal
zahnärztliche Behandlung je Quartal
psychotherapeutische Behandlung je Quartal

Zuzahlung 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung

Heilmittel wie Massagen, Bäder, Krankengymnastik
Häusliche Krankenpflege je Kalendertag 

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