GKV Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Vorsorgeuntersuchungen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Dieser Anspruch besteht ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für   die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit ( Diabetes ).

Weiterhin besteht ein jährlicher Anspruch auf Untersuchung von Krebserkrankungen ( Krebsvorsorgeuntersuchung ). Dabei gilt dies für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. Lebensjahr. Um welche Krebserkrankungen es sich dabei handelt, wird in besonderen Richtlinien festgelegt. Entscheidend hierfür ist:

– dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können
– das Vor- oder Frühstadium dieser Krankheit diagnostisch erfassbar ist
– die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind
– genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die Verdachtsfälle zu diagnostizieren und zu behandeln

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