GKV Quartalsgebühren

Gesetzliche Krankenversicherung

Praxisgebühren

In der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Praxisgebühr zu zahlen. Diese Zuzahlung ist für jede erste Inanspruchnahme in einem Kalendervierteljahr zu zahlen, in dem ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung stattfindet. Diese Praxisgebühr beträgt jeweils 10 Euro.

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