Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Gesetzliche Krankenversicherung

Kinderuntersuchungen

Die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Kinder haben Anspruch auf Kinderuntersuchungen. Diese Untersuchungen werden auch als Früherkennungsuntersuchungen bezeichnet. Der Anspruch auf diese Untersuchungen besteht bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Nach dem 10. Lebensjahr besteht zusätzlich Anspruch eine weitere Früherkennungsuntersuchung.

Der Umfang der einzelnen Untersuchungen und das jeweilige Lebensalter, an dem die Untersuchung erfolgen soll, sind in besonderen Richtlinien festgelegt. Diese Kinder-Richtlinien werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erlassen.

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