GKV Häusliche Krankenpflege

Gesetzliche Krankenversicherung

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege ist nach $ 37 SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die häusliche Krankenpflege wird Versicherten neben einer ärztlichen Behandlung durch geeignete Pflegekräfte gewährt. Voraussetzung ist, dass Krankenhauspflege zwar geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn hierdurch eine Krankenhauspflege vermieden oder verkürzt wird. Die häusliche Krankenpflege wird im Haushalt, in der Familie, in betreuten Wohnformen oder Schulen und Kindergärten erbracht.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Leistung wird für vier Wochen je Krankheitsfall bezahlt. In Ausnahmefällen kann sie länger gewährt werden, wenn der medizinische Dienst dies für erforderlich hält.

Häusliche Krankenpflege wird als reine Behandlungspflege gezahlt, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen und versorgen kann. Die Pflegekraft wird von der Krankenkasse gestellt. Ist dies nicht der Fall, werden die Kosten für eine selbst beschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe erstattet.

Als Eigenbeteiligung zahlen Versicherte über 18 Jahre 10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung.

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