Geringfügigkeitsrichtlinien
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5.4 Besondere Regelungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Freistellungen im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung sind an viele Bedingungen ( z. B. über Aufzeichnungspflichten, Wertguthabenanlage und Insolvenzsicherung) geknüpft, auf die an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen wird. Weitergehende Ausführungen hierzu, zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarung von sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen sowie zu den Auswirkungen flexibler Arbeitszeitregelungen auf das Versicherungs-. Beitrags- und Melderecht können dem Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 31.3.2009 entnommen werden.