GRV Kindererziehungszeiten

Gesetzliche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Jahren. Die Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit, ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Kindererziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet. Dabei können die Eltern gemeinsam bestimmen, welchem Elternteil die Zeit zuzuordnen ist.

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