GRV Ersatzzeiten

Gesetzliche Rentenversicherung

Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind Zeiten nach dem vollendeten 14. Lebensjahr und vor dem 1.1.1992, bei denen besondere Lebensumstände berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich  insbesondere um folgende Zeiten:

Kriegsdienst des zweiten Weltkrieges, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst
Internierung, Verschleppung von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR)

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